Recht und Steuern
Die Gesetzesregelung für Vereine kann verwirrend und unübersichtlich sein. Informieren Sie sich hier über gemeinnützigkeitskonformes Verhalten und wichtige Steuertipps. Falls Sie selbst Tipps und Hinweise zu Recht und Steuern in Vereinen haben dürfen Sie uns über das Kontaktformular gerne informieren. Vielen Dank!
Gemeinnützigkeitskonformes Verhalten
Erste, kurze Hinweise zu gemeinnützigkeitsrechtlichen Sachverhalten, die von Schulfördervereinen zu beachten sind.
Das Finanzministerium in Niedersachsen hat die steuerrechtlichen Grundsätze für Vereine in einer Broschüre zusammengestellt.
Merkblatt zur Rücklagenbildung
Ein gemeinnütziger Verein muss seine Mittel grundsätzlich zeitnah für seine steuerbegünstigten Satzungszwecke verwenden.
Eine zeitnahe Mittelverwendung liegt vor, wenn die in einem Jahr erzielten Mittel spätestens bis zum Ablauf des darauf folgenden Jahres für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.


