Unterlagen
Erläuterungen zum Versicherungsschutz für Schulfördervereine
Warum benötigt ein Schulförderverein einen Versicherungsschutz? Welche Versicherungen sind notwendig? Und welche Schadenfälle sind möglich? Über diese und andere Fragen gibt dieses Infoblatt Auskun
Arag Versicherungsschutz für Fördervereine im BSFV
So muss ein Schulförderverein versichert sein, wenn er seine Geschäfte ohne Gefährdung des Vereins und seiner Vorstandsmitglieder durchführen will. Dieses Handout verdeutlicht den Nutzen eines Versicherungsschutzes für Fördervereine beim BSFV. (Handout, Stand 06/2008)
Verbesserte Versicherungsbedingungen ab 2007
Die Versicherungsbedingungen wurden auch zum Jahresbeginn 2007 wieder verbessert. Das Dokument erklärt Ihnen kurz und knapp was das für Ihren Schulförderverein bedeutet.
Gruppenversicherungsvertrag des BSFV e.V. mit der Arag Versicherung
Bitte informieren Sie sich und lesen den Versicherungsvertag durch!
Gebenüberstellung der Versicherungsarten
Den Unterschied zwischen einer klassische Vereinsversicherung und einer speziellen Schulfördervereinsversicherung erfährt man erst beim Studium des Kleingedruckten. Um Ihnen diese Arbeit zu erleichtern, haben wir die Unterschiede stichwortartig gegenübergestellt. Das Blatt eignet sich auch hervorragend zur Diskussion im Vorstand.
Beitragsordnung der Gruppenversicherungen des BSFV
Hier finden Sie die Beiträge zu den einzelnen Gruppenversicherungen auf einen Blick.
Informationsmaterialien
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Checkliste zur Kontrolle der bestehenden Versicherungen und Hinweise auf die notwendigen Versicherungen enthält diese Informationsbroschüre.
Information zur Haftung bei Unfällen
Vielfach wird die Unfallversicherung für Schüler bei Schulveranstaltungen verwechselt mit der Haftung des Schulfördervereins. Diese ist jedoch höchst umfangreich und umfasst zuletzt auch das Privatvermögen des Vorstands. Eine Landesregierung stellt daher klar, was gilt.
Unfallschutz Berufsgenossenschaft
Ihren Vorstand und die regelmäßig aktiven Mitglieder sollten Sie bei der Berufsgenossenschaft anmelden, um in den Genuss des staatlichen Unfallschutzes zu gelangen.
Sicher engagiert - Versicherungsschutz im Ehrenamt!
Ohne das Ehrenamt wäre Deutschland ein Land mit einer deutlich niedrigeren Lebensqualität Millionen Menschen engagieren sich in Vereinen, Initiativen oder Verbänden für karitative, kulturelle oder sportliche Zwecke. Viele ehrenamtliche Tätige wissen jedoch nicht, ob sie bei ihrem Einsatz ausreichend versichert sind. Gibt es einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn ich mich bei der Ausübung meines Ehrenamtes verletze? Und was ist mit Schäden, die ich verursache? Auf all diese Fragen möchte diese Broschüre kompetente und umfassende Antworten geben.
Zu Ihrer Sicherheit. Unfallversichert im Ehrenamt
Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt.


