Versicherungen

Versicherungsschutz für Fördervereine im Bundesverband der Schulfördervereine (BSFV)

Der Bundesverband der Schulfördervereine e.V. (BSFV) hat im August 2003 für alle seine Landesverbände, Vereine und Mitglieder eine obligatorische Vereinsversicherung mit der ARAG Allgemeinen Versicherungs-AG abgeschlossen. In dem abgeschlossenen Vereinsversicherungsvertrag wird den Landesverbänden, Vereinen und Mitgliedern des BSFV eine bestmögliche Deckung zu einem günstigen Beitrag angeboten. Eine übliche Vereinshaftpflichtversicherung, die von Haftpflichtversicherern in der Regel einheitlich für alle Vereinsformen angeboten wird, weist für die Fördervereine oftmals lückenhaften Versicherungsschutz auf. So sind im abgeschlossenen Versicherungsvertrag mit der ARAG z.B. gegenseitige Haftpflichtansprüche von Mitgliedern untereinander sowie Mietsachschäden versichert. Im Versicherungsschutz wurde zusätzlich die Vertrauensschadenversicherung aufgenommen. Diese versichert Schäden am Vermögen des Fördervereins durch vorsätzliches oder unverschuldetes Verhalten des Vorstands, des Kassierers und hauptberuflich Angestellten. Für fremde Sachen, die von Organisationen im BSFV geliehen, gemietet oder gepachtet wurden, gilt ebenfalls Versicherungsschutz.

 

Erläuterungen zum Versicherungsschutz für Schulfördervereine

 

Für unsere Mitgliedsvereine werden zwei Versicherungspakete angeboten. Diese können im Rahmen einer Mitgliedschaft plus oder einer Mitgliedschaft super plus erworben werden.


Die Verbandsversicherung umfasst in der Mitgliedschaft plus eine:


1. Haftpflichtversicherung

 

     Diese umfasst:

 

  • Arbeitsgemeinschaften
  • Betriebshaftpflicht für das Betreiben von Schul-Kantinen oder -Cafeterien
  • Schlüsselverlust
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
  • Bauherrenrisiko
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
  • Auslandsschäden


2. Rechtsschutzversicherung

 

     Diese beinhaltet:

 

  • Schadenersatz-RS
  • Straf-RS
  • Ordnungswidrigkeiten-RS
  • Arbeits-RS
  • Sozialgerichts-RS


3. Vertrauensschadenversicherung

 

     Jene umfasst Vorstände und Kassierer und versichert Schäden am                      Vermögen  des Vereins durch vorsätzliches oder unverschuldetes Verhalten        der Organe. (Vorstand, Kassierer).

 

Wenn Ihnen eine zusätzliche Absicherung Ihrer Mitglieder wichtig ist, dann können sie ihren obligatorischen Versicherungsschutz durch eine Mitgliedschaft super plus erweitern.

 

Die Verbandsversicherung umfasst in der Mitgliedschaft super plus alle Versicherungen der Mitgliedschaft plus und zusätzlich eine:

 

4.  Unfallversicherung für alle Vereinsmitglieder

 

  • für den Todesfall € 4.000 für Ledige und € 5.500 für Verheiratete.
  • für den Invaliditätsfall: € 165.000 (Vollinvalidität)
  • Übergangsleistung: € 1.600
  • Serviceleistungen bis: € 5.000
  • Kosmetische Operationen bis: € 5.000

 

Wer ist versichert?


Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, alle Funktionäre, alle Angestellten und auch Lehrer, die außerhalb ihrer Lehrtätigkeit für den Verein tätig werden, sowie auch die Vereine/Verbände selbst.

Was ist versichert?


Versichert ist jede satzungsgemäße Tätigkeit für den Verein oder BSFV sowie alle satzungsgemäßen Veranstaltungen inklusive der Vorbereitung und Abwicklung. Zusätzlich sind alle Mitglieder auf dem Weg zu oder von satzungsgemäßen Veranstaltungen mitversichert.

Wie hoch ist der Versicherungsschutz?

 

  • € 2.600.000 für Personen- und Sachschäden in der Haftpflicht-versicherung sowie bis zu € 35.000 für Vermögensschäden und € 1.500 für Schlüsselverlust.
  • € 100.000 je Rechtsschutzfall


Warum ist Versicherungsschutz nötig?


Es gehört zu den Fürsorgepflichten des BSFV seine Mitglieder auf mögliche Risiken aus Ihrer Tätigkeit hinzuweisen.
Die Privathaftpflichtversicherung leistet in der Regel nicht, wenn es sich um einen Schaden handelt, der im Zusammenhang mit einem Ehrenamt oder ehrenamtlichen Tätigkeit steht. Während der Tätigkeit für den Förderverein besteht damit kein Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung. Da es sich um eine nichtschulische Tätigkeit handelt werden auch der kommunale Schadenausgleich sowie der Gemeinde-Versicherungs-Verband Leistungen ablehnen.
Genau hier beginnt der vom BSFV speziell organisierte Versicherungsschutz.


Warum obligatorische Versicherung?

 

  • Die individuell abgeschlossenen Vereinshaftpflichtversicherungen der Mitgliedsvereine können unter Hinweis auf die Versicherung des BSFV wegen Doppelversicherung aufgehoben werden. Dies erledigt auf Antrag die ARAG für die Mitgliedsvereine. Viele Vereine sparen so bis zu € 300.
  • Durch Poolung der Nachfrage konnte der BSFV für seine Mitgliedsfördervereine eine Prämie erzielen, die kein Verein alleine erreichen kann.

 

Wichtige Zusatzversicherungen (fakultativ):

 

  • Kfz-Zusatzversicherung, wenn Vereinsmitglieder ihren privaten PKW zu Fahrten zu und von Veranstaltungen des Vereins einsetzen.
  • Vermögensschaden-Zusatzversicherung, inkl. Eigenschaden. Die Absicherung für alle Entscheidungsträger im Verein, wenn Sie ihrem Verein durch unachtsame Verstöße einen Vermögensschaden zufügen.
  • Reiseversicherung; gesetzlich vorgeschrieben - falls der Schulförderverein mal als Reiseveranstalter auftritt.

 

Diese Informationen mit zusätzlichen Schadensbeispielen können Sie sich hier herunterzuladen.