Anmeldung beim Registergericht

Bei dem für Ihren Sitz zuständigen registerführenden Gericht beantragen Sie die Eintragung ins das Vereinsregister. Dort werden der Name des Vereins, der Sitz, die allgemeine Vertretungsregelung, die Vertretungsberechtigten, sowie besondere Vertretungsbefugnisse und Ihre Satzung eingetragen.

Je nach Bundesland können die Unterschriften für die Anmeldung einer Änderung durch ein Ortsgericht oder einen Notar beglaubigt werden. Einige Amtsgerichte, haben eigene Formulare mit Erläuterungen zur „Anmeldung einer Veränderung zum Vereinsregister“ auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Tipp: Fügen Sie dem Antrag als Nachweis der Gemeinnützigkeit eine Kopie des gültigen Freistellungsbescheides bei, denn die Eintragung ist für gemeinnützige Vereine oft günstiger oder sogar kostenfrei.

Die Anmeldung der Eintragung muss durch den bestellten Vorstand entsprechend der Vertretungsberechtigung (allein vertretungsberechtigt bzw. gemeinsam vertretungsberechtigt) erfolgen. Fügen Sie der Anmeldung eine Kopie des Protokolls der Mitgliederversammlung, aus dem die Wahl des Vorstands hervorgeht und in dem die Annahme des Wahlamtes dokumentiert ist und eine Abschrift (zum Beispiel eine Kopie) der Satzung, aufgrund derer
überprüft werden kann, dass das Original der Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet wurde, bei.

Hinweis: Sofern es in der Satzung nicht anders geregelt ist, muss das Protokoll vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben werden.

Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und rechtsverbindliche Information.