Der Nachweis der Gemeinnützigkeit

Der Feststellungsbescheid und der Freistellungsbescheid werden vom Finanzamt ausgestellt und sind der Nachweis, dass ein Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Das bedeutet, dass er als Körperschaft steuerbegünstigt ist und Zuwendungsbestätigungen ausstellen darf. Es können sowohl rechtsfähige als auch nicht rechtsfähige Vereine den Status der Gemeinnützigkeit erhalten.

Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtsverbindliche Information.