Die private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift i.d.R. nicht bei Unfällen der Mitglieder während der „normalen“ Vereinsaktivitäten. Eine private Unfallversicherung sichert Vorstände, Mitglieder und Veranstaltungshelfer bei Unfällen ab, die sich bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen und deren Vorbereitung ereignen, beispielsweise beim Besuch einer Sitzung, der Mitgliederversammlung oder beim Auf- und Abbau bei Veranstaltungen. Die Unfallversicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles bei einer bleibenden Beeinträchtigung.

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