Vertrauensschaden

Die Vertrauensschadenversicherung schützt gegen Schäden an den vorhandenen Geldwerten Ihres Vereins wegen festgelegten Tatbeständen, wie beispielsweise Unterschlagung, Einbruchdiebstahl in der Wohnung des Kassierers oder Veruntreuung von Geldern.  

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