D&O-Versicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Eine zusätzliche D&O-Versicherung sichert das persönliche Haftungsrisiko der Funktionsträger ab und schützt somit den Vereinsvorstand und die Geschäftsführung vor Schadenersatzansprüchen, wenn der eigene Verein, beispielsweise bei Fehlentscheidungen oder Unterlassung, zu Schaden kommt.  Ungerechtfertigte Ansprüche werden abgewehrt und bei berechtigten Ansprüchen kommt die Versicherung für finanzielle Schäden auf. Über eine zusätzliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung können zudem fahrlässige Pflichtverletzungen der ehren- und hauptamtlich tätigen Personen versichert werden, die unmittelbar zu einem sogenannten „Eigenschaden“ im Verein führen.

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