D&O-Deckung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Eine zusätzliche D&O-Versicherung sichert das persönliche Haftungsrisiko der Funktionsträger ab und schützt somit den Vereinsvorstand und die Geschäftsführung vor Schadenersatzansprüchen, wenn der eigene Verein, beispielsweise bei Fehlentscheidungen oder Unterlassung, zu Schaden kommt.  Ungerechtfertigte Ansprüche werden abgewehrt und bei berechtigten Ansprüchen kommt die Versicherung für finanzielle Schäden auf. Über eine zusätzliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung können zudem fahrlässige Pflichtverletzungen der ehren- und hauptamtlich tätigen Personen versichert werden, die unmittelbar zu einem sogenannten „Eigenschaden“ bei der eigenen Organisation führen.

D&O-Deckung

Wie in der freien Wirtschaft sind auch im organisierten Vereinsbetrieb Tendenzen zu beobachten, dass bei Fehlentscheidungen zunehmend die Verantwortungsträger, d. h. die gesetzlichen Vertreter von Vereinen und Verbänden, für Vermögensschäden persönlich in Anspruch genommen werden – sogar vom eigenen Verein. Wird eine Schadenersatzforderung beim Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins, bzw. beim Geschäftsführer, geltend gemacht, ist eine rechtliche Unterstützung unumgänglich. Sobald eine persönliche Inanspruchnahme erfolgt oder auch nur wahrscheinlich ist, steht die D&O-Versicherung den Versicherten zur Verfügung mit dem Ziel, die Interessen der Entscheidungsträger zu vertreten und deren Privatvermögen zu schützen. Im Ergebnis werden unbegründete Ansprüche im Rahmen einer besonders qualifizierten Rechtsverteidigung abgewehrt. Die versicherten Personen werden von berechtigten Ansprüchen freigestellt. Vorbeugende außergerichtliche Rechtskosten werden ebenfalls übernommen, sobald eine Inanspruchnahme des Vorstandes wahrscheinlich ist. Beispielsweise, wenn dem Vorstand ein Klageentwurf zugestellt oder die Entlastung aufgrund einer Pflichtverletzung nicht erteilt wird. Die Versicherungssumme wird durch den Verein ausgewählt.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sichert sogenannte Eigenschäden ab, welche die eigene Organisation im Rahmen des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch haupt- oder ehrenamtlich tätige Personen oder Vereinsmitglieder selbst erleidet. Versichert ist das Interesse der Organisationen, derartige Eigenschäden ersetzt zu bekommen, losgelöst von einer Inanspruchnahme der verantwortlichen Personen.

Schadensbeispiele

Die D&O-Versicherung bzw. Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung greift beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Spendenbescheinigungen wurden nicht korrekt ausgestellt, so dass der Verein seinen Status der Gemeinnützigkeit verliert. Der Verein haftet für die Steuervorteile des Spenders und zahlt rückwirkend nach.
  • Bei der Beantragung öffentlicher Mittel unterläuft dem Vorstand ein Fehler und der Verein stellt den Verantwortlichen den Fehlbetrag in Rechnung.
  • Bei einem größeren Projekt werden die von der Mitgliederversammlung genehmigten Kosten erheblich überschritten.
  • Der Vorstand sendet die Kündigung eines Mietverhältnisses an die falsche Adresse, so dass sich der Mietvertrag der alten Räume verlängert.
  • Ein Angestellter bestellt versehentlich für einen Workshop das falsche Material und schädigt somit unmittelbar den Verein. 

Bitte beachten Sie auch das umfangreiche Schulungsangebot, das wir als BSFV mit unseren Landesverbänden und Partnern zu allen Themen rund um die ehrenamtliche Arbeit im Kita- und Schulförderverein anbieten.

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