Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen

Wenn Ihr Förderverein größere Feste oder Märkte ausrichtet, müssen Sie als Veranstalter alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um Schäden zu verhindern. Sie sind für die Verkehrssicherheit des Veranstaltungsortes sowie die Einhaltung von Gesetzen und Auflagen verantwortlich. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt Ihren Verein im Schadensfall. Auch die örtlichen Behörten benötigen für die Genehmigung größerer öffentlicher Veranstaltungen in der Regel den Nachweis einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung. 

Beispiele für Veranstaltungshaftpflichtfälle:

  • Ein Verkaufsstand wird unsachgemäß aufgebaut, so dass es zusammenbricht und Personen- und Sachschaden verursacht.
  • Bei einem Flohmarkt werden Kabel nicht richtig verlegt, so dass ein Besucher stolpert. Er stellt Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen an den Förderverein, da dieser die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.   

Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtsverbindliche Information.