Fallbeispiele

Bitte beachten Sie, dass die Erklärungen und Erläuterungen auf diesen Seiten nicht den Wortlaut des Versicherungsvertrages mit dem BSFV in seiner jeweils aktuellen Fassung ersetzen. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich der Versicherungsvertrag zwischen der ARAG Allgemeinen Versicherungs-AG und dem BSFV.

Der Schulförderverein organisiert die Übermittagsbetreuung für die Kinder der Schule. Durch die Unaufmerksamkeit der Aufsichtsperson verletzt sich ein 8-jähriger Junge beim Spiel schwer. Die Eltern stellen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Höhe von 18.000 Euro gegen den Schulförderverein und dessen Betreuer. ARAG leistet.

Der Schulförderverein betreibt ein eigenes Büro in der Schule. Beim Betreten des Büros stolpert die Mutter eines Kindes über einen hochstehenden Teppichrand, reißt sich das Kreuzband und bricht sich beim Aufprall auf den Boden das Handgelenk. Die Mutter stellt Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen in Höhe von 12.500 Euro, da der Schulförderverein seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.

Für die Dauer des Krankenhausaufenthalts musste eine Haushaltshilfe für die Familie und die Kinderbetreuung angestellt werden. ARAG leistet.                 

Achtung: Die Haftpflichtversicherung der Schule wird hier nicht einspringen.

Zur Finanzierung der schulischen Aktivitäten veranstaltet der Schulförderverein ein Schulfest. Beim Aufbau eines größeren Zeltes wird vergessen die Sicherungssplinte einzuhängen. Beim ersten Windzug bricht das Zelt zusammen und verletzt 5 Personen durch herabstürzendes Zeltgestänge schwer. ARAG leistet.

Der Schulförderverein renoviert in Eigenregie die veralteten Klassenräume der Schule. Hierzu werden Farbe und Pinsel gekauft und in Eigenregie aufgetragen. Bei der Auswahl der Farbe wurde nur auf den Preis geschaut. Der Vorsitzende des Schulfördervereins achtete nicht darauf, dass die Farbe nicht für Innenräume geeignet ist und schwere Atemwegserkrankungen hervorruft. Neben Schadenersatzforderungen der Eltern erkrankter Schüler sieht sich der Schulförderverein auch den Dekontaminationskosten der Schule ausgesetzt. Die Farbe an den Wänden musste von einem Fachunternehmen befreit und auf einer Sondermülldeponie entsorgt werden. ARAG leistet.

Der Vorsitzende eines Schulfördervereins lädt den Vorstand zu einer Sitzung in sein Privathaus ein. Im Verlauf der Vorstandssitzung entwickelt sich eine lebhafte und laute Sachdiskussion. Aus persönlicher Verärgerung über gefasste Beschlüsse schlägt ein Vorstandsmitglied mit der geballten Faust so unbedacht auf den Tisch, dass die teure Kristallvase zerstört wird. Der Vorsitzende macht Schadenersatzansprüche gegen das Vorstandsmitglied geltend. ARAG leistet.