RECHTSANSPRUCH AUF GANZTAGSBETREUUNG – GRUNDSCHULE

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf den Weg gebracht. Mit dem Rechtsanspruch soll die Lücke auf Ganztagsbetreuung zwischen Kita und Grundschule geschlossen werden. Der Rechtsanspruch soll ab August 2026 für alle Kinder der ersten Klasse gelten. In den Folgejahren kommen dann jeweils die neuen ersten Klassen dazu, sodass ab 2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben wird. Der Rechtsanspruch wird im SGB VIII geregelt und umfasst eine Betreuung von 8 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten und erlaubt eine Schließzeit der Betreuung von maximal 4 Wochen im Jahr.

Für die Schaffung von Betreuungsplätzen werden Finanzmittel in Höhe von 3,5 Mrd. Euro vom Bund bereitgestellt. Zudem wird sich der Bund zukünftig in nicht unerheblichen Maß an den Betriebskosten der Betreuungsplätze beteiligen.

Nach dem erfolgten Kabinettbeschluss soll jetzt mit einem zügigen Gesetzgebungsverfahren die Realisierung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Die Bundesfamilienministerin und die Bundesbildungsministerin sind sich einig, mit diesem Rechtsanspruch einen wesentlichen und wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung und für eine Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch das Statement des Bundesverbandes der Kita- und Schulfördervereine zum Referentenentwurf des Gesetzes auf unserer Homepage unter diesem Download.

Wir werden Sie bezüglich des Gesetzgebungsverfahrens zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder weiter aktuell auf der Homepage des BSFV informieren.