Transparenzregister: Gebührenerhöhung kommt! Noch dieses Jahr Befreiung beantragen!

Der Bundesminister der Finanzen hat die Erhöhung der Gebühren für das Transparenzregister beschlossen (BGBl. I, 2021, 4919). Demnach hat jeder Verein für das Jahr 2021 eine Gebühr von 11,47 € und für die Jahre ab 2022 eine Jahresgebühr in Höhe von 20,80 € zu zahlen – wenn kein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird.

Wir empfehlen allen gemeinnützigen Kita- und Schulfördervereinen eine Gebührenbefreiung durch einen Befreiungsantrag noch in diesem Jahr beim Bundesanzeiger-Verlag zu stellen, da eine rückwirkende Gebührenbefreiung nicht möglich ist. Ein ausführliches Informationsschreiben des Bundesanzeiger- Verlags und das Antragsformular auf Gebührenbefreiung können Sie hier herunterladen.

Wir haben uns als Verbände der Kita- und Schulfördervereine sehr erfolgreich für die Vereinfachung des Verwaltungsvorganges zur Befreiung von der Transparenzregisterführungsgebühr für gemeinnützige Vereine eingesetzt.

Verschenken Sie kein Geld – nutzen Sie das vereinfachte Befreiungsverfahren!

Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Bundesanzeiger Verlag:
Tel.-Nr.: 0800-12 34 340, E-Mail: gebuehr@transparenzregister.de