UPDATE – Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung

Nachdem sich die Länder nicht über die Finanzierungsfragen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einig werden konnten, musste der Vermittlungsausschuss angerufen werden, um das Gesetz doch noch zum Ablauf der 19. Legislaturperiode verabschieden zu können. Am 06.09.2021 konnte nun im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss hinsichtlich des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) erreicht werden und eine Beschlussempfehlung verabschiedet werden. Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 10.09.2021 der Beschlussempfehlung zugestimmt und das Gesetz verabschiedet. Damit wurde gleichzeitig ein Prozess angestoßen, der in der nächsten Legislaturperiode mit Leben erfüllt werden muss.

Weiterführende Information finden Sie in der Drucksache 19/32280 des Deutschen Bundestages bzw. im Plenarprotokoll 1007 des Bundesrates.

> > Drucksache 19/32280 des Bundestages

> > Plenarprotokoll 1007 des Bundesrates