UPDATE – VERLĂ„NGERUNG CORONA SONDERREGELUNGEN

Die Corona-Sonderregelungen für Vereine und Stiftungen wurde vom Bundestag am 07.09.2021 bis Ende August 2022 verlängert. Die Verlängerung findet sich versteckt im Aufbauhilfegesetz 2021 Artikel 15. Hier wird geregelt, dass für §7 des GesRuaVOVBekG in den Absätzen 1-3 das Ablaufdatum durch den 31. August 2022 ersetzt wird.

Dies bedeutet für Fördervereine u.a., dass Sie ihre Mitgliederversammlungen -auch ohne Satzungsregelung- online oder hybrid bis 31.08.20121 durchführen können.

> > Hier finden Sie nähere Informationen auf der Homepage der Bundesregierung